Nur mal so....
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt,
erhält unter Umständen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingsschutz ist
dies der Fall, "wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem
Herkunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner
politischen Überzeugung bedroht ist."
Einen eingeschränkten
Status - "subsidiären Schutz" - erhalten dagegen Menschen, die nicht
unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf
Asyl fallen. Sie müssen zwar nicht in die Heimat zurück, etwa weil ihnen
dort Todesstrafe oder Folter drohen oder Bürgerkrieg herrscht. Anders
als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen sie aber zunächst
nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann.
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