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Samstag, 14. Dezember 2019

Vorschriften für das Fahren mit Skateboards, Fahrrädern und Elektrofahrzeugen

Das Montevideo Departmental Board genehmigte die Verkehrsregeln für die Verwendung von elektrischen Skateboards, Fahrrädern und anderen kleineren Fahrzeugen.

 Skateboard 

Das Bestehen eines "Regulierungsvakuums" für den Verkehr mit neuen Fahrzeugtypen führte zur Bildung eines Arbeitsteams der Intendance von Montevideo und der Mobilitätskommission des Departementsausschusses, das einen Vorschlag für eine Verordnung ausarbeiten sollte, der zur Entwicklung des EU - Rechts beiträgt Koexistenz und Verkehrssicherheit.

 

Die neue Verordnung bezieht sich auf die Genehmigungs- und Verkehrsbedingungen der neuen Fahrzeugtypen, die auf den Markt gekommen sind und in der Abteilung als Transportmittel verwendet werden.
Die Verordnung charakterisiert jeden Fahrzeugtyp anhand der technischen Definitionen, die im Entwurf der technischen MERCOSUR-Entschließung enthalten sind.

Arten von Fahrzeugen

Die Vorschriften beziehen sich auf: Impulse und Impulse Skateboards, Fahrrad, assistiertes Tretfahrrad, Tretdreirad, assistiertes Tretdreirad, Plattform (Segway-Typ), gyroskopisches elektrisches Einrad, gyroskopisches elektrisches Bouldern.
Eingeschlossen sind auch Fahrzeuge mit zwei Rädern, deren Hubraum bei thermischen Motoren 50 cm3 nicht überschreitet und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unabhängig von den Vortriebsmitteln 50 km / h nicht überschreitet.
Bei Fahrzeugen mit drei Rädern in jeder Konfiguration mit einem Motor, dessen Hubraum bei thermischen Motoren 50 cm3 nicht überschreitet, und unabhängig von den Vortriebsmitteln darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50 km / h nicht überschreiten. Dieser Fahrzeugtyp unterstützt die folgenden Konfigurationen: mit Lenker und Einrad- oder Tandemsitzen, offenen Kabinen, geschlossenen Kabinen und Karosserien für den Frachttransport.
Fahrzeuge mit zwei Rädern, deren Hubraum bei Wärmekraftmaschinen 50 cm3 überschreitet, oder unabhängig von den Vortriebsmitteln, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 50 km / h überschreitet. Dieser Fahrzeugtyp unterstützt die folgenden Konfigurationen: Roller und Motorrad.
Dazu gehören auch Fahrzeuge mit drei Rädern, deren Konfiguration in Bezug auf die Längsmittelebene asymmetrisch ist, mit einem Motor, dessen Hubraum bei Wärmekraftmaschinen 50 cm3 übersteigt, oder unabhängig von den Vortriebsmitteln die Auslegungsgeschwindigkeit Höchstgeschwindigkeit 50 km / h überschreiten. Dieser Fahrzeugtyp unterstützt die folgenden Konfigurationen: Motorrad mit offenem Beiwagen und Motorrad mit geschlossenem Beiwagen.
Hierzu gehören Fahrzeuge mit drei Rädern, deren Konfiguration in Bezug auf die durchschnittliche Längsebene symmetrisch ist, und deren Hubraum bei Wärmekraftmaschinen 50 cm3 überschreitet oder unabhängig von den Vortriebsmitteln die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschreitet 50 km / h Dieser Fahrzeugtyp unterstützt die folgenden Konfigurationen: offenes oder geschlossenes Dreirad (Einsitzer); Cargodreirad, Cargodreirad mit Kabine, Cargodreirad mit Kabine, Lenkrad und Laderaum sowie Dreirad für den Transport von Personen mit Kabine, Lenkrad und Einrad oder Tandemsitz.
Gleichzeitig umfasst die Vorschrift Fahrzeuge mit vier Rädern, deren Masse ohne Last höchstens 350 kg beträgt, ausgenommen die Masse der Batterien für Elektrofahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km / h nicht überschreitet und einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder solchen, deren maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren 4 kW nicht überschreitet, oder solchen, deren Nenndauerleistung dies nicht tut 4 kW bei Elektromotoren überschreiten. Dieser Fahrzeugtyp unterstützt die folgenden Konfigurationen: Quadricycle und Light Quadricycle.
Bei einem anderen der genannten Fahrzeuge handelt es sich um andere als die vorstehend genannten Vierradfahrzeuge, deren Masse ohne Ladung bei der Personenbeförderung höchstens 400 kg und bei Fahrzeugen für die Güterbeförderung höchstens 550 kg beträgt, ausgenommen die Masse der Batterien für Elektrofahrzeuge, deren maximale Dauerleistung 15 kW nicht überschreitet.

Verpflichtungen

Alle Benutzer all dieser Fahrzeuge müssen einen Schutzhelm tragen, der den Anforderungen der geltenden Vorschriften und denen der jeweiligen Vorschriften entspricht.
In bestimmten Fällen sollte ein angeschnallter Schutzhelm getragen werden, außer für Benutzer, die sich in einer geschlossenen Kabine oder Karosserie für den geschlossenen Personenverkehr aufhalten.
Sie müssen auch Warnkleidung tragen, mit Ausnahme derjenigen, die in Fahrzeugen mit geschlossener Kabine oder Karosserie für den geschlossenen Personenverkehr zirkulieren.
Für den Verkehr müssen sie über eine vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung verfügen, die aus einer Vorder- und Hinterradbremse, Rückspiegeln, einer Klingel oder einer Hupe und einem Lichtsystem besteht, das aus einem weißen Scheinwerfer und einem Reflektor derselben Farbe besteht, der sich zusammen mit dem Rückstrahler befindet die Front
Neben einem Rotlichtscheinwerfer und einem Reflektor der gleichen Farbe auf der Rückseite, beide in sicherer Entfernung unter normalen atmosphärischen Bedingungen sichtbar.
Bei Skateboards mit und ohne Impuls; Fahrräder und unterstützte Treträder; Dreirad und Dreirad mit unterstützter Tretbewegung sowie Plattform müssen an jedem Rad mindestens zwei Rückstrahlungsvorrichtungen aufweisen, um seitliche Reflexion zu ermöglichen, und an beiden Fronten jedes Pedals muss ein Streifen aus rückstrahlendem Material vorhanden sein.
Die Skateboards mit und ohne Impuls, Fahrräder und Fahrräder mit unterstützter Tretbewegung sowie Plattformen (Typ Segway) müssen entlang der Straße verkehren, mit Ausnahme der Straßen, auf denen eine Infrastruktur für das Fahrrad (Fahrrad, Fahrrad, Busbici) vorhanden ist zirkulieren durch sie.
Der Rest der Fahrzeuge darf ausschließlich auf der Straße verkehren.
Bei registrierten Fahrzeugen ist es erforderlich, dass der Fahrer einen nationalen Einzelführerschein ausgestellt bekommt.
Die in dieser Verordnung enthaltenen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, "dürfen nur von Personen gefahren werden, die 16 Jahre oder älter sind."
Es ist untersagt, in diesen Fahrzeugen Personenbeförderungsdienste anzubieten, mit Ausnahme der von der Gemeinde festgelegten speziellen Strecken für diesen Zweck.
Die neuen Bestimmungen beinhalten auch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkprobleme.
RED 21

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