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Mittwoch, 1. August 2018

Wer besser nicht zu Hause grillen sollte... (Deutschland!)


Im freistehenden Einfamilienhaus ist Grillen kein Problem. Doch wie sieht es in Reihenhäusern und Mietwohnungen aus? Was erlaubt ist – und was nicht.


Im Sommer nimmt das Potenzial für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern sowie zwischen Nachbarn zu: Es wird gegrillt, im Garten gefeiert oder der Balkon neu bepflanzt und gestaltet. Das gefällt nicht jedem Anwohner oder Vermieter. Dabei sollten Mietvertrag und Hausordnung die Regeln für ein friedliches und rücksichtsvolles Miteinander der Parteien eigentlich zur Genüge regeln.


Dass es dennoch zum Streit kommt, liegt dabei oft an sehr interpretationsfähigen rechtlichen Regelungen und breitem Gestaltungsspielraum bei den Vereinbarungen, insbesondere im Rahmen der Hausordnung.
Selbst zum beliebten Streitthema Grillen auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Gerade bei sommerlichen Grillabenden oder Feiern fühlen sich Nachbarn schnell belästigt, wenn Rauch in die Wohnung zieht oder es auch nach 22 Uhr noch laut ist.
Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern laut Deutschem Mieterbund grundsätzlich gestattet, Nachbarn und Vermieter müssen damit leben. Das Wort „grundsätzlich“ ist allerdings Juristen zufolge ein Hinweis darauf, dass es auch Ausnahmeregelungen geben kann. Ein Grillverbot greift insbesondere dann, wenn sich der Mieter im Mietvertrag zur Einhaltung verpflichtet hat.
Oft wird solch ein Verbot vom Vermieter für Grillen auf Balkon oder Terrasse ausgesprochen, der Garten als Grillort jedoch ausgespart. Wer gegen diesen Passus des Mietvertrages verstößt, riskiert eine Abmahnung und in letzter Konsequenz sogar die Kündigung. Das Landgericht Essen hat dies in einem Urteil bestätigt.
Außerdem gilt eine wesentliche Belästigung durch starken Grillrauch oder dichten Qualm, der in die Nachbarwohnungen zieht, als Ordnungswidrigkeit und kann von den Behörden mit einem Bußgeld belegt werden. Deshalb raten Mieterschützer wie Vermieterverbände häufig zum Grillen ohne Holzkohle und empfehlen Gas- oder Elektrogrills.
Weiter umstritten ist hingegen, wie häufig auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden darf, ohne die Zumutbarkeitsgrenze der Nachbarn zu überschreiten. Das Arbeitsgericht in Bonn entschied etwa 1997, das Grillen auf Balkon oder Terrasse einmal im Monat vertretbar sei, wenn es der Mieter seinen Nachbarn 48 Stunden zuvor ankündigt.
Das Landgericht Aachen hält zweimal Grillen pro Monat für hinnehmbar, sofern der Grill möglichst weit weg von den Nachbarn im Garten platziert wird. Laut Landgericht Stuttgart ist das Grillen auf sechs Stunden pro Jahr zu beschränken. Laut Oberlandesgericht Bayern dürfen Mieter den Holzkohlegrill im Garten einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen im Garten fünfmal jährlich benutzen, das Düsseldorfer Landesgericht hat das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen kurzerhand ganz verboten.

Handelsblatt

Kommentar...und hier fragt man mich ob ich nicht wieder zurück nach Deutschland möchte.....Das zieht sich durch das ganze deutsche Volk. Rasen betreten verboten. Ruhestörender Lärm um  die Mittagszeit und nach 22:00. Keiner darf sein  Haus anpinseln wie er will. Nicht mal eine Eingangstür farblich verändern. Und so weiter.

4 Kommentare:

  1. Das was du als Enge darstellst, ist für viele Deutsche der Halt. Besonders aus der Ex DDR. Sie wurden entmündigt und eigenes Denken nicht gefragt. Sie wollen Regeln. Sie bewegen sich nicht nur dadrin, sondern fordern sie. Da wird die Polizei geholt, weil der Grillgeruch lässtig ist. Falls der Nachbar seine Frau blau haut, hört man weg. Das ist Privatsache. Lebe schon seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland. Brauche das nicht. Und jetzt mit der neuen Repektlosigkeit, erst recht nicht.

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  2. Woher hast du denn den Mist mit der Farbe für Türen und Haus? Oder der Mittagsruhe? Auch Grillen wir im Sommer fast täglich, hier hat sich noch nie jemand beschwert. Auch nicht darüber, dass wir jeden Abend bis Mitternacht draußen sitzen und reden, essen, trinken, Musik hören.
    Dein Wissen über Deutschland ist längst nicht mehr zeitgemäß und schon gar nicht richtig.

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  3. Ich liebe meine Heimat aber muss auch zugeben, dass dieses Verhalten mich schon immer gestört hat. Hat aber nichts mit der Ex DDR zu tun. Um so kleiner die Stadt, um so schlimmer.Schätze egal ob im Osten oder Westen. Lebe ja nun in einem Land wo der Grill überall integriert ist. Nicht als Freizeitvergnügen, sondern damit lebt man. Da wird schon am Morgen der Toast geröstet, das Wasser für Matetee drauf gestellt,die Staeks gebraten und im Winter gleichzeig geheizt. Zwar ist der Gasherd in vielen Häusern eingezogen aber das Leben spielt sich um den Grill ab. Jedes Appt. hat auf dem Balkon einen Grill. Das gilt auch für fast alle Hotels und Restaurants. Alleine ich habe einen Grill im Haupthaus 170x80cm,einen gebauten Brotbackofen, einen Kamin, der auch einen Einsetzgrill hat und ein Grillhaus mit einem Grill von 160x80cm. Drei Schornsteine. Davon einer sehr groß und es gibt in Uruguay keine Schornsteinfeger. Dann würde jedes deutsches Bauamt zusammenbrechen, nebst Schornsteinfeger, Strohdach! Und was soll das mit der Geruchsbelästigung? Es riecht wunderbar.Küche riecht doch auch wunderbar.Es sei man hat was angekokelt. Da sitzen Deutsche auf dem Balkon an der Autobahn und brutscheln. Da beschweren sich dann Nachbarn, das eine Geruchsbelästigung vorliege und holt deswegen die Polzei? Schwer für mich zu verstehen. Mich zieht auch nichts zhurück. Das liegt aber an den Freunden die man hier gewonnen hat. Das beschauliche,neidlose Leben. Es ist wichtiger zusammen zu sein, zusammen zu essen und trinken, zusammen Musik zu hören oder spielen. Hier ticken die Uhren wirklich anders. Habe es von Anfang an genossen.

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  4. Lese erst jetzt die zweite Antwort. Anonym, mit der Farbe kenne ich selber. Es muss ins Gesamtbild passen. Rede von Eigentum.Selbst in Berlin. In einer Kleinstadt musste ein Besitzer einer Reihenhaussiedlung, seine Tür wieder umstreichen, da "Blau" nicht ins Gesamtbild passte.Nicht lange her. Dann hat Anonymus auf den Artikel reagiert, der neu ist.
    Dann :Zwei Hauseigentümer aus Unterhaching klagten, weil ihr Nachbar auf dem nebenan liegenden Grundstück in der Zeit von Mai bis August 16 Mal grillte. Der Rauch sei in Schlaf- und Wohnräume gezogen und habe die Kläger beeinträchtigt. Landgericht München (Az. 15 S 22735/03)
    ......Grillparty mit sieben Gästen. Zwischen 19 und 21.30 Uhr betätigten der Veranstalter und seine Gäste den Grill. Bereits um 20 Uhr beschwerte sich einer der Nachbarn über den Rauch. Die Nachtruhe wurde bis 2.30 Uhr gestört. Der sich gestört fühlende Nachbar klagte und bekam Recht. Der Veranstalter der Party musste eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 5SS (OWI) 149/95) Der Mieter eines Mehrfamilienhauses darf nicht mit einem Gartengrill auf seinem Balkon grillen, entschied das Amtsgericht Hamburg (Az. 40C 229/72). Die Begründung: Andere Mieter würden durch Dunst und Rauch des Holzkohlegrills gestört.Ein Hauseigentümer kündigte seinem Mieter, weil dieser trotz Abmahnungen immer wieder auf seinem Balkon gegrillt hatte. Die beiden trafen sich vor dem Landgericht Essen (Az. 10 S 438/01) wieder. Der Richter gab dem Vermieter recht. Er hatte das Grillen in der Hausordnung, die ein Teil des Mietvertrages darstellt, untersagt. Zudem urteilte das Gericht, dass Geruch und Rauch die Nachbarn beeinträchtigen.
    Das Amtsgericht Westerstede (Az. 22 C 614/09) urteilte, dass Nachbarn es hinnehmen müssen, wenn während der Sommerzeit zwei Mal im Monat gegrillt wird. Das Amtsgericht Bonn (Az. 6C 545/96) urteilte härter: Wenn den Nachbarn 48 Stunden zuvor Bescheid gegeben werde, dürfe ein Mal pro Monat gegrillt werden.

    Könnte so weiter machen.Habe es selber erlebt und meine Familie erlebt es zum Teil auch heute.
    Anonym 1 muss ich recht geben mit der neuen Respektlosigkeit. Freue dich Anonym 2 über die Möglichkeit, dass du mit den Nachbarn kein Problem hast. Aber die Tatsache, dass sogar Gerichte sich damit beschäftigen müssen ist schon die Härte.

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