...in Dütschland..nur zur Erinnerung warum viele das Land verlassen. Man kann so gut wie nichts machen und wenn nur reduziert oder landet vors Gericht. Alleine Thema grillen. Hier in Uy haben viele App. Häuser einen Außengrill. Also 20 App. gleich 20 große Grillanlagen.
Herrlich!
Was gibt es Schöneres als die warme Frühlingssonne zu genießen und
dabei wunderbar zu entspannen? So mancher richtet sich dann auf seinem
Balkon ein kleines Paradies ein: Blumen, Kräuter, Sonnenliege und einen
Sichtschutz vor neugierigen Blicken. Doch für die Nutzung von Balkonen
gibt es Regeln.
Sonnen
Sonnen auf dem Balkon ist auf jeden Fall erlaubt, werden Sie jetzt sagen. Aber wie sieht es aus, wenn sich jemand eine nahtlose Bräune wünscht? Die Nachbarn könnten finden, dass ein nackter Mieter auf dem Balkon kein schöner Anblick ist und fühlen sich dadurch belästigt. Es gilt: Grundsätzlich dürfen Mieter Ihren Balkon ebenso nutzen wie Ihre Wohnung. Gegen nackt sonnen ist nichts einzuwenden. Ist der Balkon aber gut einsehbar, sollten Sie es nicht übertreiben. Wer allerdings seinen Frühlingsgefühlen auf dem Balkon ungeniert nachgeht, verstößt gegen das Gesetz, Sex ist verboten, urteilte das Amtsgericht in Bonn (Az.: 8 C 209/05).
Sonnen auf dem Balkon ist auf jeden Fall erlaubt, werden Sie jetzt sagen. Aber wie sieht es aus, wenn sich jemand eine nahtlose Bräune wünscht? Die Nachbarn könnten finden, dass ein nackter Mieter auf dem Balkon kein schöner Anblick ist und fühlen sich dadurch belästigt. Es gilt: Grundsätzlich dürfen Mieter Ihren Balkon ebenso nutzen wie Ihre Wohnung. Gegen nackt sonnen ist nichts einzuwenden. Ist der Balkon aber gut einsehbar, sollten Sie es nicht übertreiben. Wer allerdings seinen Frühlingsgefühlen auf dem Balkon ungeniert nachgeht, verstößt gegen das Gesetz, Sex ist verboten, urteilte das Amtsgericht in Bonn (Az.: 8 C 209/05).
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Sichtschutz
Einen Sichtschutz anzubringen, ist auf jeden Fall erlaubt. In manchen Mietshäusern gibt es jedoch klare Vorschriften, wie die Außengestaltung der Balkone auszusehen hat. Deshalb kann es sein, dass der Vermieter Ihnen Vorschriften zur Farbe und Beschaffenheit des Sichtschutzes machen kann.
Einen Sichtschutz anzubringen, ist auf jeden Fall erlaubt. In manchen Mietshäusern gibt es jedoch klare Vorschriften, wie die Außengestaltung der Balkone auszusehen hat. Deshalb kann es sein, dass der Vermieter Ihnen Vorschriften zur Farbe und Beschaffenheit des Sichtschutzes machen kann.
Blumenkästen
Die sind erlaubt. Aber auch hier gilt wie beim Sichtschutz: Es kann sein, dass die Eigentümergemeinschaft oder der Besitzer des Hauses klare Regeln aufgestellt hat. Beispielsweise könnte es sein, dass Blumenkästen nur in einer bestimmten Farbe oder nach innen hängend angebracht werden dürfen. Auf jeden Fall aber empfiehlt es sich, die Kästen oder Töpfe sturmsicher zu befestigen.
Die sind erlaubt. Aber auch hier gilt wie beim Sichtschutz: Es kann sein, dass die Eigentümergemeinschaft oder der Besitzer des Hauses klare Regeln aufgestellt hat. Beispielsweise könnte es sein, dass Blumenkästen nur in einer bestimmten Farbe oder nach innen hängend angebracht werden dürfen. Auf jeden Fall aber empfiehlt es sich, die Kästen oder Töpfe sturmsicher zu befestigen.
Markise
Eine Markise ist eine bauliche Veränderung der Wohnung, deshalb müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Wer jedoch durch das Aufstellen eines Sonnenschirms keinen ausreichenden Sonnenschutz auf dem Balkon erreichen kann, hat das Recht darauf, eine Markise anzubringen, urteilte das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13).
Eine Markise ist eine bauliche Veränderung der Wohnung, deshalb müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Wer jedoch durch das Aufstellen eines Sonnenschirms keinen ausreichenden Sonnenschutz auf dem Balkon erreichen kann, hat das Recht darauf, eine Markise anzubringen, urteilte das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13).
Satellitenantenne
Die Genehmigung, eine Satellitenantenne auf dem Balkon fest zu installieren, bekommen Mieter erfahrungsgemäß meist nicht. Der Grund ist auch hier ein ordentliches und einheitliches, äußerliches Erscheinungsbild des Hauses. Aber natürlich ist es erlaubt, die Satellitenschüssel mit Standfuß auf den Boden zu stellen, wenn sie so von außen nicht gesehen werden kann.
Die Genehmigung, eine Satellitenantenne auf dem Balkon fest zu installieren, bekommen Mieter erfahrungsgemäß meist nicht. Der Grund ist auch hier ein ordentliches und einheitliches, äußerliches Erscheinungsbild des Hauses. Aber natürlich ist es erlaubt, die Satellitenschüssel mit Standfuß auf den Boden zu stellen, wenn sie so von außen nicht gesehen werden kann.
Pflanzen
Grundsätzlich dürfen Sie die Bepflanzung auf dem Balkon frei wählen. Aber es gibt einige, wenige Einschränkungen. Stark rankende Pflanzen müssen so zurückgeschnitten werden, dass andere Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch kann es der Vermieter untersagen, Efeu an der Balkonwand empor ranken zu lassen, da dadurch die Fassade beschädigt werden könnte. Und fürs Gießen gilt: Bitte darauf achten, dass kein Wasser auf andere Balkone läuft oder die Wand durchnässt wird.
Grundsätzlich dürfen Sie die Bepflanzung auf dem Balkon frei wählen. Aber es gibt einige, wenige Einschränkungen. Stark rankende Pflanzen müssen so zurückgeschnitten werden, dass andere Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch kann es der Vermieter untersagen, Efeu an der Balkonwand empor ranken zu lassen, da dadurch die Fassade beschädigt werden könnte. Und fürs Gießen gilt: Bitte darauf achten, dass kein Wasser auf andere Balkone läuft oder die Wand durchnässt wird.
Grillen
Wenn es im Mietvertrag kein ausdrückliches Verbot gibt, auf dem Balkon zu grillen, dürfen Sie auch im Freien bruzzeln. Aber auch hier gilt, die Nachbarn sollten nicht übermäßig durch Rauch und Geruch beeinträchtigt werden. Was rechtlich erlaubt und was verboten ist, darüber sind sich die Gerichte uneinig. Das Langericht Stuttgart ist der Meinung, dass drei Mal oder sechs Stunden im Jahr gerillt werden darf (Az. 10 T 359/96), das Amtsgericht Bonn urteilte, dass Grillen grundsätzlich erlaubt ist, aber die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden müssen (Az. 6 C 545/96), das Hamburger Amtsgericht findet, das Grillen auf dem Balkon in Mietshäusern generell unzulässig ist (Az. 40 C 229/72) und das Bayrische Oberlandesgericht ist der Meinung, dass Grillen auf dem Balkon von Nachbarn bis zu fünf Mal im Jahr hinzunehmen ist. Tipp: Mit einem Elektrogrill lässt sich Ärger vermeiden.
Wenn es im Mietvertrag kein ausdrückliches Verbot gibt, auf dem Balkon zu grillen, dürfen Sie auch im Freien bruzzeln. Aber auch hier gilt, die Nachbarn sollten nicht übermäßig durch Rauch und Geruch beeinträchtigt werden. Was rechtlich erlaubt und was verboten ist, darüber sind sich die Gerichte uneinig. Das Langericht Stuttgart ist der Meinung, dass drei Mal oder sechs Stunden im Jahr gerillt werden darf (Az. 10 T 359/96), das Amtsgericht Bonn urteilte, dass Grillen grundsätzlich erlaubt ist, aber die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden müssen (Az. 6 C 545/96), das Hamburger Amtsgericht findet, das Grillen auf dem Balkon in Mietshäusern generell unzulässig ist (Az. 40 C 229/72) und das Bayrische Oberlandesgericht ist der Meinung, dass Grillen auf dem Balkon von Nachbarn bis zu fünf Mal im Jahr hinzunehmen ist. Tipp: Mit einem Elektrogrill lässt sich Ärger vermeiden.
Feiern
Freunde einladen und bei einem Gläschen Wein die Abendsonne genießen – das ist erlaubt. Es gelten aber die allgemeinen Ruhezeiten, ab 22 Uhr heißt es leise sein.
Freunde einladen und bei einem Gläschen Wein die Abendsonne genießen – das ist erlaubt. Es gelten aber die allgemeinen Ruhezeiten, ab 22 Uhr heißt es leise sein.
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Total vergessen wie alles reglementiert ist in Deutschland. Das gilt aber nicht nur für Mieter. Auch Eigentum schützt nicht. Eigentumsanlagen sind schlimmer als Vermietungen. Scheibchenvillen sind oft die Härte. Aber auch frei stehende Häuser dürfen nach 22:00 keinen Lärm machen. Da steht dann die Polizei vor der Tür.
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