Seiten

Mittwoch, 20. Mai 2015

Kind nicht erstmalig vergewaltigt - Strafe reduziert

Justizentscheidung in Argentinien sorgt für Empörung

Zwei Richter in Argentinien haben das Strafmaß gegen einen Pädophilen reduziert, der einen sechsjährigen Jungen sexuell missbrauchte - weil der Junge vorher schon einmal vergewaltigt worden war. Die Entscheidung in einem Berufungsprozess, die sechsjährige Haftstrafe auf drei Jahre und zwei Monate zu reduzieren, sorgte für Empörung in dem südamerikanischen Land. Die argentinische Vereinigung der Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen (FALGBT) forderte eine Bestrafung der Richter. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. 

Mario Tolosa, Vizepräsident eines kleinen Fußballklubs nahe Buenos Aires, war wegen der Vergewaltigung des Jungen, der in dem Verein spielte, im Jahr 2011 verurteilt worden. Die Richter Horacio Piombo und Benjamin Sal Llargués befanden nun, sechs Jahre Haft seien zu viel. Zur Begründung führten sie an, dass der Junge bereits von seinem eigenen Vater sexuell missbraucht worden war. Nach ihrer Auffassung konnte das Kind nicht noch einmal vergewaltigt werden - sondern lediglich missbraucht.
"Es ist klar, dass die sexuelle Orientierung des Minderjährigen zum Zeitpunkt der Tat bereits festgelegt war", erklärten die Richter. Sie verwiesen auf Zeugenaussagen, wonach der Junge von seinem wegen Missbrauchs verurteilten Vater gezwungen worden sei, sich wie ein Transvestit zu kleiden.
Richter Piombo sagte in einem Radiointerview, im Falle des Fußballtrainers hätten "keine erschwerenden Umstände vorgelegen, weil das Opfer die Situation bereits mit einem anderen Peiniger erlebte". "Das erniedrigendste (für das Kind) war, als sein Vater von ihm abartige Praktiken verlangte".
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Entscheidung der Richter als "pervers und irrational" und legte Revision ein. Gegen die beiden Richter war vor einigen Jahren schon einmal wegen eines stigmatisierenden Urteils Anzeige erstattet worden, wie der FALGBT-Vorsitzende Esteban Paulón sagte. Damals hätten sie die soziale Herkunft eines Vergewaltigungsopfers als strafmildernd bewertet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen