Zutatenlisten
Schlecht lesbare Zutatenlisten ärgern manchen Verbraucher. Auf Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent (außer Bier) dürfen Hersteller ganz auf Zutatenlisten verzichten. Auch bei manchen Käse- und Milcherzeugnissen sucht man sie vergebens. Ausnahmen sind auch gestattet, wenn die Verpackungen zu klein sind, um die Listen abzudrucken. Tipp: „Beschweren Sie sich beim Anbieter“, raten die Verbraucherschützer. Die Devise sollte lauten: „Ich will wissen, was drin ist!“ (Bild: Projekt Lebensmittelklarheit.de, Stand: 11/2011)
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