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Asunción: Die Generaldirektorin der Migrationsbehörde, Ángeles Arriola, erklärte bei einem Interview, dass das gestern unterzeichnete Dekret N° 4.045 den legalen Rahmen für die Flugverbindung nach Uruguay und zurück bildet.
Wie Arriola gegenüber Radio Monumental erklärte, ist es die zivile Luftfahrtbehörde des Landes (Dinac), die die Voraussetzungen in einer Resolution veröffentlichen muss. Es handelt sich demnach um das einzige kommerzielle Flugziel, welches mit Amazonas und Paranaair angeflogen wird. Die Regierungen beider Länder hatten den Flügen zugestimmt, was eine baldige Umsetzung vorsieht.
Paraguayer und Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung können Gebrauch von den Flügen nach Montevideo machen. Obwohl Tourismus nicht erlaubt ist, können geschäftliche Termine in Uruguay wie auch Anschlussflüge nach Europa von da aus genommen werden. Um nach Uruguay zur reisen sowie zurück, bedarf es nach dem obligatorischen Covid-19 Test und einer internationalen Krankenversicherung eine 7-tägige Quarantäne die entweder in Hotels oder als Heimquarantäne abgeleistet werden muss (es gibt dazu noch abweichende Meldungen).
Im Dekret wurde auch von der Besetzung der Grenzposten gesprochen, was jedoch nicht heißt, dass die Grenzübergänge geöffnet werden. Allein für den Warentransport können diese genutzt werden. Grenzöffnungen müssen mit den Nachbarländern Brasilien, Argentinien und Bolivien gemeinsam vereinbart werden.
Con el <vuelo burbuja> paraguayos podrán usar el Aeropuerto de Carrasco para ir a otra parte del mundo.
Pero, para el regreso, tendrá que buscar un vuelo humanitario.
Escuchá la explicación de Ángeles Arriola, Dir. de Migraciones.#AM1080#NoBajemosLaGuardia pic.twitter.com/5d9f1UMEY1
— Monumental AM 1080 (@AM_1080) September 9, 2020
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