Auf den ersten Blick darf der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan jubeln. Der Politiker, der im eigenen Land die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit mit Füßen tritt, bekommt nun von Berlin das, was er verlangt hat. Doch das könnte sich schnell als Pyrrhussieg erweisen.
Merkels Entscheidung, diesen Fall der Justiz zu überlassen, ist ein kluger politischer Schachzug. Nun können in aller Ruhe Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches aufgenommen werden. Womöglich kommt es am Ende zu einem öffentlichen Prozess.
Erdogan wird im Laufe der Ermittlungen verstehen müssen, dass die Regierung in einem demokratischen Rechtsstaat auf die Arbeit der Behörden keinen Einfluss nimmt. Der türkische Präsident erhält aus Deutschland somit ein Lehrstück in Sachen demokratischer Gewaltenteilung. Diese Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe ist in der so gut wie aufgehoben.
Wenn es Erdogan auch noch nicht wahrhaben will, sitzt er in der Böhmermann-Falle. Mit dem Rechtsweg, den die Bundesregierung gegen die Stimmen der SPD möglich gemacht hat, rückt die Medien- und Meinungsfreiheit in den Mittelpunkt. Und das nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Das ist gut so. Denn in keinem anderen -Land werden die Medien derart in den Schwitzkasten genommen wie in der Türkei. In der Vergangenheit wurde diesem Thema viel zu wenig Beachtung geschenkt – aus falscher Rücksichtnahme auf Erdogan.
Offenbar hat es der türkische Präsident selbst noch nicht gemerkt hat. Aber: Mit seinem Vorgehen schadet er nicht nur seinem ohnehin schon ramponierten Ansehen, sondern vor allem dem Ruf seines Landes.
Wie soll der Türkei der Weg zu einer EU-Mitgliedschaft politisch frei gemacht werden, wenn demokratische Grundprinzipien nicht eingehalten werden? Trotz aller Empörung ist Merkels Entscheidung, diesen Fall der Justiz zu überlassen, am Ende ein cleverer Schritt der Kanzlerin.
Eine Lektion in Rechtsstaatlichkeit
Zudem hat realpolitisches Gespür bewiesen. Sie stößt die , auf die die EU das Flüchtlingsproblem für sechs Milliarden Euro abgewälzt hat, nicht vor den Kopf. Obwohl es viele in unserem Land nicht wahrhaben wollen, ist die Vereinbarung mit der Türkei, eine wichtige Maßnahme, um die Flüchtlingskrise zu lösen. So schwierig sie in die Praxis auch umzusetzen ist.
Merkel überlässt die von Erdogan zur Staatsaffäre aufgeblasene Kontroverse um ein kleines Schmähgedicht zu Recht der deutschen Justiz. Denn Staatsanwaltschaften und Gerichte haben in den vergangenen Jahrzehnten mit Augenmaß, die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt.
Wird Erdogans juristischer Ausflug nach Deutschland eine Lektion in Meinungspluralismus und Rechtsstaatlichkeit? Merkel hat mit ihrer Entscheidung zumindest die Möglichkeit dazu geschaffen.
Erdogan
lernt auch, dass sich Fernsehsender in Deutschland nicht von
Staatsoberhäuptern einschüchtern lassen. Ein Beweis dafür, ist die
richtige Entscheidung von ZDF-Intendanten Thomas Bellut, Böhmermann vor
Gericht beizustehen. Gegenüber dem „Spiegel“ kündigte Türkei-Kenner
Bellut an, mit dem ZDF-Satiriker durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Die Solidarität seines Arbeitgebers kann Böhmermann gut gebrauchen. Der
Kölner verordnet sich zunächst eine Auszeit bis zum 12. Mai, da sein
Erdogan-Gedicht einen medialen Tsunami ausgelöst hat. Wann er wieder im
ZDF zu sehen sein wird, ist noch offen.
Klar ist hingegen, Satire darf in Deutschland (fast) alles. Diese Lektion wird auch Erdogan über kurz oder lang lernen.Immer montags schreibt Handelsblatt-Korrespondent und Buchautor Hans-Peter Siebenhaar seine Sicht auf die Kommunikationswelt auf.

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