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Das
Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Schmerzkranke dürfen für den
Eigenbedarf Cannabis anbauen - zu therapeutischen Zwecken. Es ist das
erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden.
Drei Schmerzpatienten haben es geschafft: Sie dürfen Cannabis zu therapeutischen Zwecken selbst anbauen. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem spektakulären Urteil entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihnen diese Genehmigung erteilen muss. Jetzt kommt es auf das BfArM an
In einem Fall war die Wohnung des Schmerzpatienten - zwei Zimmer - schlicht zu klein, als dass ein "gesicherter Anbau möglich wäre", erklärte ein Richter. Der Kläger könne schon mit einem Umzug in eine größere Wohnung eine neue Situation schaffen - seinem Wunsch auf Selbstanbau stünde dann sicher nichts entgegen.
Im fünften Fall geht die Kölner Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese Klage ab.
Mit seiner Entscheidung kritisiert Fleischfresser ganz direkt die Politik. Den Cannabis-Anbau habe er in den drei Fällen ausnahmsweise erlaubt, als "Notlösung". Dies habe mit dem Missstand zu tun, dass die Kostenfrage nicht geklärt sei. "Das zu lösen, wäre für den Gesetzgeber eigentlich ein Leichtes." Die Krankenkassen könnten verpflichtet werden, für Cannabiskraut aus den Apotheken die Kosten zu übernehmen.
Die Entscheidung des Gerichts war mit Spannung erwartet worden. In der mündlichen Verhandlung am 8. Juli darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine "generelle Freigabe" von Cannabis gehe. Vielmehr müsse stets "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" geklärt werden, ob ein Eigenanbau zum therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum zugelassen werden kann.
Das Bundesinstitut aus Bonn und auch das BMG wollen sich derzeit nicht zum Kölner Entscheid äußern. Eine Gesamtbewertung könne nur auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung vorgenommen werden, erklären die Sprecher beider Häuser unisono. "Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese selbstverständlich gründlich prüfen."
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