30. Apr 2014 |
Oberster Gerichtshof schafft de-facto das Recht auf spontane Demonstrationen ab. Kommunistische Partei Venezuelas bezeichnete das Urteil als "Rückschritt"
Caracas. Rund
3.000 Anhänger der Opposition haben am Wochenende in der Hauptstadt
Caracas gegen eine Einschränkung des Demonstrationsrechtes protestiert.
Der Oberste Gerichtshof von Venezuela hatte mit einer Entscheidung vom 25. März,
die unlängst veröffentlicht wurden war, das bisher geltende Recht auf
spontane Demonstrationen faktisch abgeschafft. Wenn keine Genehmigung
der zuständigen Regierungsstellen vorliege, sei die Versammlungsfreiheit
kein absolutes Verfassungsrecht, heißt es in dem Urteil des
Gerichtshofes. Die Sicherheitskräfte sind demnach berechtigt, gegen
Kundgebungen vorzugehen, die nicht angemeldet wurden.
Das Urteil hatte Gerardo Sánchez Chacón, der Bürgermeister der Stadt Guacara im nördlichen Staat Carabobo, erwirkt. Der Politiker der regierenden Vereinten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV) hatte angesichts gewalttätiger Proteste von militanten Regierungsgegnern gegen die bislang üblichen spontanen Proteste geklagt. In Lateinamerika sind Anmeldungen von politischen Protestaktionen anders als in Deutschland nicht üblich. Nach deutschem Recht muss eine Demonstration gemäß § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei Nennung eines Versammlungsleiters angemeldet werden. Meldungen über eine "Einschränkung der Demonstrationsfreiheit in Venezuela" in der deutschen Presse übergehen diesen Fakt geflissentlich.
Problematisch wird jedoch auch von linken Akteuren in Venezuela der Umstand gesehen, dass die Demonstrationen nicht (wie etwa in Deutschland) bei der Polizei oder bei Justizbehörden angemeldet werden soll, sondern bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern. Die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) kritisiert das Urteil entsprechend: "Wir glauben, dass das ein Rückschritt auf dem Gebiet der politischen Freiheiten ist, die wir in den vergangenen Jahren errungen haben", sagte Pedro Eusse, Mitglied im Politbüro der PCV. Eusse bat den Obersten Gerichtshof, die Entscheidung zu überdenken. "Es hat keinen Sinn, bei der Regierung um Erlaubnis zu bitten, gegen die man ja gerade protestieren will", sagte der kommunistische Politiker nach Angaben der Tageszeitung Últimas Noticias.
Das Urteil hatte Gerardo Sánchez Chacón, der Bürgermeister der Stadt Guacara im nördlichen Staat Carabobo, erwirkt. Der Politiker der regierenden Vereinten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV) hatte angesichts gewalttätiger Proteste von militanten Regierungsgegnern gegen die bislang üblichen spontanen Proteste geklagt. In Lateinamerika sind Anmeldungen von politischen Protestaktionen anders als in Deutschland nicht üblich. Nach deutschem Recht muss eine Demonstration gemäß § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei Nennung eines Versammlungsleiters angemeldet werden. Meldungen über eine "Einschränkung der Demonstrationsfreiheit in Venezuela" in der deutschen Presse übergehen diesen Fakt geflissentlich.
Problematisch wird jedoch auch von linken Akteuren in Venezuela der Umstand gesehen, dass die Demonstrationen nicht (wie etwa in Deutschland) bei der Polizei oder bei Justizbehörden angemeldet werden soll, sondern bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern. Die Kommunistische Partei Venezuelas (PCV) kritisiert das Urteil entsprechend: "Wir glauben, dass das ein Rückschritt auf dem Gebiet der politischen Freiheiten ist, die wir in den vergangenen Jahren errungen haben", sagte Pedro Eusse, Mitglied im Politbüro der PCV. Eusse bat den Obersten Gerichtshof, die Entscheidung zu überdenken. "Es hat keinen Sinn, bei der Regierung um Erlaubnis zu bitten, gegen die man ja gerade protestieren will", sagte der kommunistische Politiker nach Angaben der Tageszeitung Últimas Noticias.
(ultimasnoticias/elpais/tsj)
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