Sonntag, 29. September 2013
Shrimps Salat
Natürlich verwenden die Hersteller viel Zeit darauf, für ihre Produkte ansprechende Namen zu erfinden. Die lassen einem dann schon beim Lesen das Wasser im Mund zusammen laufen. So wie etwa die lecker klingende Produktbezeichnung „Crispy Chicken“. Die Verbraucherzentrale erklärt: „Der Name verspricht knusprigen Hühnerfleischgenuss und steht deshalb auf der Vorderseite der Verpackung. Die korrekten Verkehrsbezeichnungen wie ,Hähnchenbrustfleisch zusammengefügt, paniert …‘ laden dagegen weniger zum Kaufen ein und führen deshalb meist ein Schattendasein auf der Rückseite. Tipp: Beim Lesen der Verkehrsbezeichnungen sollten Sie genau hinschauen. „Mit Ziegenmilch“ bedeutet nicht dasselbe wie „aus Ziegenmilch“. Und hat ein Produkt „Erdbeergeschmack“, so ist es meist mit Aroma aus dem Labor angereichert und nicht mit echten Früchten. (Bild: Projekt Lebensmittelklarheit.de, Stand: 01/2011) weniger
Der Trick mit den Abbildungen
„Abbildungen wie pralle Früchte oder knusprige Entenbrust auf den Lebensmittel-Etiketten springen sofort ins Auge. Lassen Sie sich nicht täuschen!“, raten die Experten der Verbraucherzentrale. Denn oft tricksen die Hersteller, indem Sie einfach irgendwo einen dezenten Hinweis unterbringen. Tipp: Achten Sie darauf, ob auf der verlockenden Produktabbildung irgendwo der kleine Hinweis „Serviervorschlag“ untergebracht wurde. Denn dann können Hersteller im Grunde alles zeigen, was gar nicht in der Verpackung enthalten ist. Schauen Sie am besten auf die Rückseite der Verpackung, dort erfahren Sie was tatsächlich im Produkt steckt. (Bild: Projekt Lebensmittelklarheit.de, Stand: 3/2012 weniger
Lebensmittel mit Alkohol
Kaum einer würde vermuten, dass in Marmelade oder im Shrimpssalat Alkohol enthalten ist. Umso schlimmer für Menschen die krankheitsbedingt auch kleinste Mengen vermeiden müssen oder wollen. Tipp: Auch hier hilft meistens ein Blick auf die Zutatenliste: Auf verpackten Lebensmitteln müssen alkoholhaltige Zutaten angegeben werden. „Doch Vorsicht: Sehr geringe Alkoholmengen können sich als Trägerstoffe oder Lösungsmittel von Aromen im Lebensmittel verstecken. Hier muss der Alkohol nicht deklariert sein, sondern taucht nur als ,Aroma‘ auf“, warnen die Verbraucherschützer. (Bild: Projekt Lebensmittelklarheit.de, Stand: 3/2012)
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