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Freitag, 26. Juli 2013

Was sagen denn die Nachbarn?




Seit Jahren werde ich von Deutschen gefragt, was die Nachbarn in Uruguay eigentlich sagen weil wir so viele Tiere haben. Da wir nun 10 Jahre nicht mehr in Deutschland leben braucht es einige Zeit um sich an die ganzen Auflagen zu erinnern, die darüber entschieden wie man in Deutschland zu leben hatte.
Als Mieter gab es die erste Frage, kann ich auch Haustiere halten? Wenn ein NEE kam, war die Wohnung abgehakt. Das hat sich wohl zum Gunsten von Tierhaltung geändert aber auch nicht gerade eindeutig.
Hatte man ein kleines Haus, bestimmten die Nachbarn welche  und wie viele Tiere man halten durfte.
Dann die ganzen Auflagen...wenn man mit einem Hund Gassi ging hatte man die volle Ausrüstung mit um nicht die Entrüstung der Nachbarn herauf zu beschwören. Die Einmeter Leine zum artgerechten Austoben, Plastiktütchen für das fiese unhygienische Häufchen, das mit einer hygienischen Schüppe aufgekratzt werden musste und somit total unhygienisch wurde. Wohin dann mit der Schüppe? Ein zweites Tütchen das man sich dann diskret in die Tasche stopfte. Gebe zu, hatte viele Jahre keinen Hund mehr.
In Berlin bepflanzte man die Baumfreiflächen an den Straßenrändern mit Blümchen und sah es als Unding an das da ein Hund sein Bein heben durfte. Wenn doch, ging ein Aufschrei durch die Berliner Luft.
Stellte mir vor das mein Nachbar  auf die Toilette müsste und ich hätte sie mit Blümchen bepflanzt. Abgehoben? NEIN! Wohin soll ein Hund in der Stadt noch machen? In die Wohnung , im Treppenhaus, an der Häuserwand, auf der Straße im Berufsverkehr? WO? Also verzichtete ich auf einen Hund.



Hier in Uruguay ist das ganz anders. Wer keine Tiere hat ist suspekt. Mit dem stimmt was nicht. Irritierte mich zu Anfang , denn ich würde Menschen nicht beurteilen ob sie nun Haustiere haben oder nicht. Oder vielleicht doch? Gibt es da  ein Raster, das wir Menschen beurteilen ob sie Tiere haben und wie sie mit ihnen  umgehen?

Wie kann ich einem Uruguayer erklären, dass in Deutschland Prozesse laufen weil Frösche zu laut quaken, Hähne zu früh krähen  und Hunde bellen?

Ich habe es nicht gemacht, weil ich mich schäme. Wenn man den Klang der Natur nicht mehr erträgt was sind das für Menschen, was für ein Volk?

Nun zu meinen jetzigen Nachbarn.....links Mirta mit einem Bellaffe von Hund. Ist ihr selber peinlich und hält ihn viel im Haus deswegen. Etwas weiter links ist ein Kampfhund. Ein einsames Schwein (sieht auch so aus) worum sich alle kümmern. Ein Schmusewauwau wo das Herrchen arbeiten muss.  Rechts von mir leben neben vielen Pfauen, die wundervoll auf unseren Dächern sich bewegen, in die Gärten fliegen und einfach schön sind, Katzen, Hunde, Perlhühner und Fasanen. Gegenüber zwei Hunde und eine Katze.

Es ist eher  in Uy denkbar 10 Hunde zu halten als 10 Katzen. Katzen braucht man nur für Mäuse also reicht eine. Hund ist ein Kumpel, da kann man nicht genug von haben.

Trotzdem finden es die Nachbarn gut das wir uns um Fellnasen kümmern. Sie unterstützen uns. Mal ehrlich, was kann eine Katze machen um zu stören?  Allerdings sind unsere alle kastriert. Ein Katzenpärchen kann in zehn Jahren bis zu 80 Millionen Nachkommen zeugen! Diese Masse kann unmöglich das Glück haben, ein artgerechtes, schönes Zuhause mit lieben Menschen und ausreichend Futter zu finden. Was passiert wohl mit denen, die übrig bleiben? Da kann man ansetzen, darüber sollte man mit Nachbarn reden.

Unterm Strich kann man sagen, dass hier in Uruguay Haustiere willkommen sind.

 Hier ein Auszug von Bestimmungen in Deutschland zum Mietverhältnis.......


 KLEINTIERE
 Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. AG Neustadt (Rübenberg), Urteil vom 27. Juli 1998, Az: 48 C 435/98. In der Wohnung wurden zwei Hunde und einer Katze weitere 19 Katzen, 2 Nymphensittiche und vier Kaninchen gehalten. Das AG München meint, auch ein Minischwein können im Einzelfall ein Kleintier sein (AG München, Urteil v. 6.7.2005 - 413 C1248/04 - WM 2005,649).

Ist nach dem Mietvertrag auf einem Hausgrundstück am Rande einer Großstadt lediglich die Haltung eines Hundes gestattet, begründet eine trotz Abmahnung fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung (hier: von 3 Minischweinen, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und Vögeln) ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung wegen zooähnlicher Tierhaltung. AG München, Urteil vom 18. Dezember 1998, Az: 462 C 27294/98, Fundstellen: NZM 1999, 616-617
Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten, das kann auch bei sehr großen Aquarien oder Terrarien der Fall sein.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/98).

Quelle Mietrechtslexikon

 Hier der Rat von einem Juraforum.......

Lärmbelästigung ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen Vermieter- und Mietparteien. Dauerhaft bellende Hunde oder kreischende Papageien, welche den nächtlichen Schlaf rauben, muss man während der Ruhezeiten nicht dulden. Dazu gehört insbesondere die Nachtruhe zwischen 22 – 6 Uhr. Die Ruhezeiten in Mietwohnungen finden sich meist in der Hausordnung oder im Mietvertrag. Zudem darf die Lärmbelästigung durch Tierlaute (z.B. Hundegebell) täglich nicht länger als 30-60 Minuten andauern. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof feststellte, erfüllt Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit [Bayerischer VGH, 28.06.2010, 10 AS 10.1074].
Bei einer Lärmbelästigung durch Tiere sollte man zunächst versuchen, mit dem Verursacher ein konstruktives Gespräch zu führen oder diesem einen entsprechenden Brief zukommen lassen. Wenn dies zu keiner Besserung führt, ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll führen. Dort sollte man dann das Datum, die Art der Lärmbelästigung und die Dauer der Geräuschimmission festhalten. Sinnvoll ist es auch, einen Zeugen benennen zu können, der die Lärmbelästigung bestätigen kann. Nun kann man ggfs. mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und dort das Lärmprotoll einreichen, mit der Bitte um Durchsetzung der Hausordnung. Als gutes Druckmittel eignet sich meist die Androhung einer Mietminderung falls die Geräuschimmissionen nicht zeitnah beseitigt werden. Der Vermieter wird dann mit dem Lärmverursacher Kontakt aufnehmen und diesen zur Einhaltung der Hausordnung auffordern. Wenn sich jedoch selbst diese Versuche sich als fruchtlos erweisen, sollte man nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt eine Mietminderung vornehmen und ggfs. gegen den Lärmverursacher klagen.

Auch bei Eigentum gibt es solche Regelungen.Zumindest kann jeder Nachbar Klagen einreichen und bekommt oft recht. Eine Freundin von mir hat sich einen Teich im Garten  anlegen lassen. Nach ein paar Jahren musste sie ihn wegen Froschbelästigung  zuschütten.Das Gequake wurde als unzumutbar für die Nachbarschaft gewertet.

Hier einen Auszug von unserem Zoo.......man beachte die bösen Stofftiere......WOW




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