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Dienstag, 24. Februar 2015

Argentinien soll alte Schuldverschreibungen bedienen


BGH urteilt zugunsten von Schuldenschnitt-Verweigerern

Argentinien muss seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber deutschen Privatanlegern nachkommen. Das gilt auch für Anleger, die einen 2014 mit der Mehrheit der Gläubiger vereinbarten Schuldenschnitt abgelehnt hatten, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Danach können betroffene Gläubiger grundsätzlich auf argentinisches Vermögen in Deutschland zugreifen. (Az: XI ZR 193/14 und XI ZR 47/14)

 
Die Kläger hatten 1996 beziehungsweise 1997 argentinische Inhaberschuldverschreibungen gekauft. Sie verlangen in einem Fall die Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags einer 2009 ausgelaufenen Anleihe und in beiden Fällen die Zahlung der inzwischen aufgelaufenen Zinsen.
Argentinien war ab 1999 in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hatte 2002 den "öffentlichen Notstand auf sozialem, wirtschaftlichem, administrativem, finanziellem und währungspolitischem Gebiet" erklärt. Schulden von mehr als 100 Milliarden Dollar waren aufgelaufen. Der Notstand wurde immer wieder neu verlängert, zuletzt bis Ende 2015. Im Mai 2014 gab es Umschuldungsvereinbarungen, im Zuge derer die Mehrheit der Gläubiger auf gut zwei Drittel ihrer Forderungen verzichteten.
Argentinien weigert sich, für die alten, nicht umgeschuldeten Staatsanleihen zu zahlen. Die Mehrheit der Gläubiger sei mit dem Schuldenschnitt einverstanden gewesen. Dass müsse dann auch für diejenigen gelten, die sich wie die Kläger nicht an der Umschuldung beteiligt hätten.
Doch das lasse sich weder aus internationalen Abkommen noch aus völkerrechtlichem Gewohnheitsrecht ableiten, urteilte nun der BGH. Unzweifelhaft gebe es kein "von der Staatengemeinschaft anerkanntes Insolvenzrecht der Staaten". Daran habe sich auch durch die Euro-Rettungsmaßnahmen für Griechenland und Zypern nichts geändert. Soweit Staatsanleihen nicht vertraglich mit einer Notstandsklausel verbunden waren, müsse Argentinien daher zahlen. Wie deutsche Gläubiger ihre Forderungen nun durchsetzen können, hatte der BGH allerdings nicht zu entscheiden.
Ähnlich hatte auch das US-Bundesgericht auf Klage zweier US-Hedgefonds entschieden, die ebenfalls die Umschuldung verweigert hatten. Nach dem US-Urteil muss Argentinien den Fonds 1,3 Milliarden Dollar zahlen. Das Gericht blockierte daher auch argentinische Gelder bei einer US-Bank, die für Zinszahlungen auch an deutsche Gläubiger gedacht waren. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte hier die argentinische Zahlungsverweigerung begrüßt. Andernfalls würden die Hedgefonds auf dem Rücken all derjenigen Anleger bedient, die sich an der Umschuldung beteiligt hätten.

Quelle AFP

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