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Sonntag, 27. September 2015

Villingen-Schwenningen

(heißes Pflaster) 
 

Polizei widerspricht Flüchtlings-Gerüchten


Villingen-Schwenningen - Mit zunehmender Anzahl von Asylsuchenden tummeln sich auch rund um die die Flüchtlingsunterkünfte in Villingen zahlreiche Gerüchte.
Nicht nur im Internet, sondern auch bei Gesprächen in betroffenen Vierteln oder in der Stadt gibt es immer wieder Äußerungen zu Vorgängen rund um die bedarfsorientierte Erstaufnahmestelle (BEA) und die Unterkünfte des Landratsamtes, die ohne sie zu hinterfragen weiter verbreitet werden. Wir haben die Polizei mit fünf der Gerüchte konfrontiert, Pressesprecher Thomas Sebold hat sich hierzu geäußert.
"Es gibt deutlich mehr Diebstähle." Sebold: Wir haben im Vergleich zum Vorjahr (Januar bis August) eine tendenziell gleichbleibende Diebstahlrate. Genaue Zahlen werden allerdings erst mit der Vorstellung der Kriminalstatistik 2015 – voraussichtlich im Januar 2016 – veröffentlicht.


 
"Die Flüchtlinge lungern ­ständig rum und betrinken sich. Vor allem Kassiererinnen des nahegelegenen Lebensmitteldiscounters sind verängstigt." Sebold: Saufgelage von Flüchtlingen beziehungsweise Asylsuchenden wurden beim Polizeirevier Villingen noch nicht registriert. Dass einzelne Bewohner der BEA Villingen Alkohol konsumieren ist nicht auszuschließen. Dieses menschliche Phänomen wird auch an anderen Orten vorkommen beziehungsweise ist auch schon vorgekommen, siehe die Vorkommnisse in Donaueschingen. Auch wurden keine Fälle bekannt, dass sich verängstigte Verkäuferinnen gemeldet hätten.
"Wenn Flüchtlinge bei einer Straftat erwischt werden, dann werden sie dafür nicht belangt." Sebold: Werden Asylsuchende bei der Begehung von Straftaten festgestellt, wird jedenfalls immer einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft vorgelegt. Das heißt die Beschuldigten werden belehrt, vernommen und angezeigt. Der einzige Unterschied zu anderen Straftätern ist, dass erstmals straffällig gewordene Asylsuchende als sogenannte Ersttäter erkennungsdienstlich behandelt werden, weil eine ordentliche Erfassung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oftmals noch nicht erfolgt ist und so die Identität des Beschuldigten eindeutig geklärt werden muss, um das Strafverfahren ordentlich zu Ende führen zu können. Es ist auch schon vorgekommen, dass Flüchtlinge unter einem anderen Namen oder mit anderen Namensbestandteilen straffällig geworden sind.
"Wenn Flüchtlinge klauen, erhält der Supermarkt aus öffentlicher Hand eine Entschädigung, damit der Diebstahl nicht angezeigt wird." Sebold: Dass die öffentliche Hand Supermärkten in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften zum Teil den Schaden der durch Ladendiebstähle verursacht wurde entschädigt, entbehrt unserer Kenntnis nach jeglicher Grundlage. Dieses Gerücht hält sich in der Tat hartnäckig und ist auch schon in anderen Gebieten aufgetaucht.
 Schwarzwald-Baar-Kreis

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