Kennen Sie das? Sie öffnen eine Verpackung und müssen erst einmal die Luft raus lassen. „Um mehr Füllmenge vorzugaukeln arbeiten die Anbieter mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden oder überdimensionierten Umkartons“, so die Experten. Tipp: Verboten sind übergroße Verpackungen nicht. Und oft steht das Verhältnis von Inhalt und Verpackung in keiner Relation. Die Verbraucherschützer raten: „Schreiben Sie dem Anbieter, was Sie von seiner Mogelpackung halten!“ (Bild: Projekt Lebensmittelklarheit.de, Stand: 4/2013)
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